Art. 1
Unter dem Namen Schweizerische Volkspartei Hitzkirch besteht im Sinne der politischen Partei ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB. Die Schweizerische Volkspartei Hitzkirch ist eine Ortspartei der Schweizerischen Volkspartei des Amtes Hochdorf (SVP Amt Hochdorf) und des Kantons Luzern (SVP Luzern). Der Sitz der Ortspartei ist in der Gemeinde Hitzkirch.
Art. 2
Ziel der Ortspartei Hitzkirch ist die Förderung des Zwecks der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Luzern, sowie die politische Basisarbeit in der Gemeinde.
Art. 3
Der Beitritt zur Ortspartei Hitzkirch steht allen Personen offen, welche die Voraus-setzungen der Mitgliedschaft gemäss den Statuten der SVP Luzern erfüllen. Aufnahme und Austritt werden durch die Statuten der SVP Luzern geregelt.
Art. 4
Die Ortspartei Hitzkirch erhebt von ihren Mitgliedern einen Mitgliederbeitrag welcher unter Art. 3.6 der Statuten der SVP des Kantons Luzern festgelegt ist. Die Mitglieder haften höchstens bis zur Höhe des erhobenen Jahresbeitrages, d.h. maximal bis zu 100 Franken.
Art. 5
Die Organe der Ortspartei Hitzkirch sind die Generalversammlung, der Ortspartei-vorstand, die Ortsparteiversammlung und die Rechnungsrevisoren/innen.
Art. 6
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Ortspartei Hitzkirch. Die Generalversammlung ist jährlich einmal einzuberufen.
Ausserordentliche Generalversammlungen können auf Antrag des Vorstandes oder wenn 1/5 der Parteimitglieder dies verlangen, einberufen werden.
Art. 7
Der Generalversammlung fallen folgende Aufgaben zu:
- Festsetzung der Mitgliederzahl des Ortsparteivorstandes
- Wahl des Ortsparteivorstandes, des Präsidenten und der Revisoren
- Genehmigung der Jahresrechnung
- Festlegung der obligatorischen Abgaben aus Mandaten in den Gemeinden an die Ortspartei in Absprache mit den Mandatsträgern, wobei der Mindestsatz durch die Kantonale Parteileitung bestimmt wird
Abordnung der Kantonaldelegierten
Alle Wahlen erfolgen auf die Amtsdauer von vier Jahren. Wiederwahl ist möglich. Die Gründungsmitglieder einer Ortspartei können eine erstmalige Amtsdauer von einem Jahr vereinbaren.
Art. 8
Die Ortsparteiversammlung nimmt Stellung zu wichtigen politischen Themen. Sie wird nach Möglichkeit jeweils im Vorfeld von Abstimmungen einberufen.
Die Ortsparteiversammlung beschliesst über die Nomination von Mandats- und Amtsträgern auf Gemeinde- und Amtsebene.
Art. 9
Der Ortsparteivorstand hat die Geschäfte der Ortsparteiversammlung vorzube-reiten. Ihm fallen insbesondere folgende Aufgaben zu:
a) Vertretung der Ortspartei nach aussen
b) Vollzug der Beschlüsse der Ortsparteiversammlung sowie der Parteiorgane des Amtes und Kantons. Die Informationen der Amts- bzw. der Kantonalpartei gehen an den Ortsparteipräsidenten. Dieser ist für eine sachgerechte und unverzügliche Weiterleitung verantwortlich
c) Führung der laufenden Geschäfte. Vorbereitung der Geschäfte der Ortspartei-versammlung
d) Ordnungsgemässe Führung und Kontrolle einer Mitglieder- und Gönnerliste sowie das Inkasso der Mitglieder- und Gönnerbeiträge
Dem Vorstand obliegen überdies sämtliche Aufgaben, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. Er tagt sooft es die Geschäfte erfordern und wird durch den Präsidenten, oder wenn 2 andere Mitglieder dies verlangen, einberufen.
Art. 10
Die Ortspartei Hitzkirch finanziert ihre Tätigkeit aus den Mitgliederbeiträgen, aus freiwilligen Beiträgen und aus Ergebnissen spezieller Finanzierungsaktionen.
Art. 11
Der Kassier der Ortspartei Hitzkirch ist für die ordnungsgemässe Führung der Bücher und für die Verwendung der Mittel nach Weisungen des Vorstandes zuständig.
Art. 12
Die Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und erstellen ihren Bericht zu handen der Generalversammlung.
Art. 13
Für die Revision der Statuten der Ortspartei Hitzkirch ist eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern an der betreffenden Generalversammlung erforderlich. Es gilt das einfache Mehr.
Art. 14
Anträge auf Auflösung der Ortspartei Hitzkirch sind dem Vorstand zu unterbreiten. Der entsprechende Antrag ist an der Generalversammlung innert drei Monate zum Entscheid vorzulegen. Der Auflösungsbeschluss erfodert eine Mehrheit von ¾ der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Ortspartei Hitzkirch.
Art. 15
Im Falle der Auflösung der Ortspartei Hitzkirch wird das Vermögen der SVP des Amtes Hochdorf zur Verfügung gestellt, welche es einer späteren neu ge-gründeten Ortspartei Hitzkirch zur Verfügung stellen soll. Besteht auch die SVP des Amtes Hochdorf zu diesem Zeitpunkt nicht mehr, ist das Vermögen der SVP Luzern, mit derselben Auflage zur Verfügung zu stellen. Alle weiteren Liquidations-handlungen obliegen dem Vorstand.
Art. 16
Soweit die vorliegenden Statuten der Ortspartei Hitzkirch keine Regelung kennen, gelten ergänzend die Statuten der SVP des Amtes Hochdorf und die Statuten der SVP Luzern in ihrer jeweiligen gültigen Form. Die vorliegenden Statuten wurden durch die Gründungsversammlung vom 09. April 2008 beschlossen und treten ab diesem Datum in Kraft.
Der Ortsparteipräsident:
Thali Daniel, Hämikon
Die Vorstandsmitglieder:
Mühlebach Astrid, Mosen
Heer Adi, Gelfingen
Lang Martin, Retschwil
Müller Andreas, Gelfingen